Steuern als Werkstudent – klingt kompliziert, ist es aber gar nicht. In diesem Artikel erfährst du, was du wirklich wissen musst: was vom Gehalt abgezogen wird, ob du eine Steuererklärung machen musst – und wie du bares Geld zurückbekommst.

Was wird vom Werkstudenten-Gehalt abgezogen?

Als Werkstudent zahlst du während der Vorlesungszeit (max. 20 h/Woche) dank des Werkstudentenprivilegs nur:

Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – das ist der große Vorteil gegenüber normalen Arbeitnehmern.

Als Werkstudent mit 1.000 € Bruttogehalt bleiben dir nach Rentenversicherung ca. 907 € – vor Steuern. Bei niedrigem Jahreseinkommen gar keine Lohnsteuer.

Wann zahlst du Lohnsteuer?

Lohnsteuer wird erst fällig, wenn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt 2026 bei 11.784 € pro Jahr.

Beispiel: Du verdienst 800 € / Monat × 12 = 9.600 € im Jahr → unter dem Freibetrag → keine Lohnsteuer. Trotzdem kann der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten – die bekommst du dann über die Steuererklärung zurück.

Krankenversicherung als Werkstudent

Bis zum 25. Geburtstag bist du in der Regel über deine Eltern familienversichert – solange dein Einkommen unter 505 € / Monat bleibt. Verdienst du mehr, musst du dich selbst krankenversichern – aber weiterhin zu einem günstigen Studierendentarif (ca. 120–140 € / Monat).

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Pflicht ist die Steuererklärung nur in bestimmten Fällen (z. B. mehrere Arbeitgeber). Aber: Freiwillig lohnt sie sich fast immer. Typische Rückerstattungen:

Viele Werkstudenten holen 200–600 € pro Jahr zurück – einfach weil sie nie eine Steuererklärung gemacht haben.

Wichtige Zahlen 2026 auf einen Blick

Fazit

Als Werkstudent ist die Steuerlast überschaubar – und mit einer freiwilligen Steuererklärung holst du in den meisten Fällen Geld zurück. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt praktisch keine Steuern, spart Sozialabgaben und baut trotzdem Rentenpunkte auf.