Steuern als Werkstudent – klingt kompliziert, ist es aber gar nicht. In diesem Artikel erfährst du, was du wirklich wissen musst: was vom Gehalt abgezogen wird, ob du eine Steuererklärung machen musst – und wie du bares Geld zurückbekommst.
Was wird vom Werkstudenten-Gehalt abgezogen?
Als Werkstudent zahlst du während der Vorlesungszeit (max. 20 h/Woche) dank des Werkstudentenprivilegs nur:
- Rentenversicherung: ca. 9,3 % (Arbeitnehmeranteil)
- Lohnsteuer: abhängig von deinem Einkommen (ggf. 0 €)
- Solidaritätszuschlag: nur bei höheren Einkommen relevant
Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – das ist der große Vorteil gegenüber normalen Arbeitnehmern.
Wann zahlst du Lohnsteuer?
Lohnsteuer wird erst fällig, wenn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt 2026 bei 11.784 € pro Jahr.
Beispiel: Du verdienst 800 € / Monat × 12 = 9.600 € im Jahr → unter dem Freibetrag → keine Lohnsteuer. Trotzdem kann der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten – die bekommst du dann über die Steuererklärung zurück.
Krankenversicherung als Werkstudent
Bis zum 25. Geburtstag bist du in der Regel über deine Eltern familienversichert – solange dein Einkommen unter 505 € / Monat bleibt. Verdienst du mehr, musst du dich selbst krankenversichern – aber weiterhin zu einem günstigen Studierendentarif (ca. 120–140 € / Monat).
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Pflicht ist die Steuererklärung nur in bestimmten Fällen (z. B. mehrere Arbeitgeber). Aber: Freiwillig lohnt sie sich fast immer. Typische Rückerstattungen:
- Zu viel einbehaltene Lohnsteuer
- Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Arbeitsmittel (Laptop, Fachliteratur)
- Studienkosten als Werbungskosten
Wichtige Zahlen 2026 auf einen Blick
- Grundfreibetrag: 11.784 € / Jahr
- Rentenversicherung (AN-Anteil): 9,3 %
- Familienversicherungsgrenze: 505 € / Monat
- Werbungskostenpauschale: 1.230 € / Jahr
Fazit
Als Werkstudent ist die Steuerlast überschaubar – und mit einer freiwilligen Steuererklärung holst du in den meisten Fällen Geld zurück. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt praktisch keine Steuern, spart Sozialabgaben und baut trotzdem Rentenpunkte auf.