Als Werkstudent darfst du nicht unbegrenzt arbeiten – sonst verlierst du deinen günstigen Sozialversicherungsstatus. Aber wie viele Stunden sind erlaubt, und was gilt in den Semesterferien? Hier ist die klare Antwort.
Die 20-Stunden-Regel
Während der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze sorgt dafür, dass dein Studium im Vordergrund bleibt – nur dann gilt das Werkstudentenprivileg mit den reduzierten Sozialabgaben.
Ausnahme: Semesterferien
In den vorlesungsfreien Zeiten (Semesterferien) darfst du bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten – also Vollzeit. In dieser Zeit steht nicht das Studium im Vordergrund, deshalb ist mehr erlaubt.
- Vorlesungszeit: max. 20 Std./Woche
- Semesterferien: bis 40 Std./Woche
- Abends/nachts/am Wochenende: auch über 20 Std. möglich, solange das Studium Vorrang hat
Die 26-Wochen-Regel
Zusätzlich gilt eine Jahresgrenze: Du darfst höchstens 26 Wochen (182 Kalendertage) pro Zeitjahr mehr als 20 Stunden arbeiten. Überschreitest du das, wirst du sozialversicherungsrechtlich wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt – und das Werkstudentenprivileg entfällt.
Was passiert bei Überschreitung?
Arbeitest du dauerhaft mehr als 20 Stunden während der Vorlesungszeit, stuft dich die Krankenkasse als regulär Beschäftigten ein. Die Folge: volle Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – für dich und den Arbeitgeber. Der finanzielle Vorteil ist dann weg.
Fazit
Merke dir zwei Zahlen: 20 Stunden in der Vorlesungszeit, 40 Stunden in den Ferien – und maximal 26 Wochen Vollzeit im Jahr. Wer sich daran hält, behält den vollen Werkstudenten-Vorteil. Mit JobFusion findest du Stellen, die sich flexibel an deinen Semesterplan anpassen.